Die Rechtslage: Auf der Windschutzscheibe ist jede Folie tabu
Die Regeln für Scheibenfolien hat das Verkehrsministerium (damals BMVIT) im Erlass vom 2. November 2011 (GZ. BMVIT-179.324/0001-IV/ST4/2011) für ganz Österreich festgelegt. Er beruht auf § 7a KDV 1967; für die Genehmigung von Folien verweist er auf § 35 KFG 1967. Der Satz zur Frontscheibe lässt keinen Spielraum:
„Das nachträgliche Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig.“
Die einzige Ausnahme betrifft Heeresfahrzeuge, die auch bei Auslandseinsätzen verwendet werden: Bei ihnen darf eine klare Splitterschutzfolie auf der Windschutzscheibe angebracht werden. Für private und gewerbliche Fahrzeuge gibt es diese Ausnahme nicht.
Dieselbe Regel findet sich in den Informationen der Landesverwaltungen, etwa auf den Technikseiten des Landes Steiermark, und beim ÖAMTC.
Kurz gesagt: In Österreich darf auf der Windschutzscheibe keine Folie nachträglich angebracht werden – weder Tönungsfolie noch klare Schutz- oder Steinschlagschutzfolie. Einzige Ausnahme sind Heeresfahrzeuge für Auslandseinsätze.
Auch „unsichtbare“ Steinschlagschutzfolie ist nicht erlaubt
Viele glauben, das Verbot betreffe nur dunkle Tönungsfolien. Das stimmt nicht. Der Erlass unterscheidet zwei Arten von Folien:
- Splitterschutzfolien sind klare Folien mit einer Lichttransmission von nicht weniger als 85 Prozent.
- Tönungsfolien sind alle anderen Folien – laut Land Steiermark ausdrücklich auch Lochfolien.
Für die Windschutzscheibe ist beides ausgeschlossen. Eine klare Schutzfolie, die als Steinschlagschutz beworben wird, ist rechtlich eine Splitterschutzfolie – und die ist auf der Frontscheibe ebenso unzulässig wie eine Tönung. Daran ändert auch nichts, dass sie kaum sichtbar ist oder der Händler sie als „TÜV-geprüft“ oder „straßenzugelassen“ bewirbt: Entscheidend ist die österreichische Rechtslage, nicht die Produktbeschreibung.
Gleiches gilt für Blendschutzstreifen zum Aufkleben am oberen Scheibenrand und für Sichtschutzfolien mit Lochmuster.
Kurz gesagt: Auch klare, „unsichtbare“ Steinschlagschutzfolien sind auf der Windschutzscheibe in Österreich verboten. Ob getönt, gelocht oder transparent, spielt keine Rolle.
Was beim Pickerl und bei Kontrollen droht
Der ÖAMTC weist darauf hin, dass bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG überprüft wird, ob angebrachte Folien zulässig und gekennzeichnet sind. Eine Folie auf der Windschutzscheibe ist in keinem Fall zulässig – sie wird beanstandet und muss entfernt werden, bevor es ein neues Pickerl gibt.
Auch bei Verkehrskontrollen kann eine unzulässige Folie auffallen. Verstöße gegen das Kraftfahrgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen sind Verwaltungsübertretungen; § 134 KFG sieht dafür Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro vor.
Wer ein Gebrauchtfahrzeug mit Folie auf der Frontscheibe kauft – etwa einen Import –, sollte sie deshalb vor der nächsten Begutachtung entfernen lassen. Kleberreste lassen sich vom Glas meist entfernen; Vorsicht ist bei Kamera- und Sensorbereich und bei beheizbaren Scheiben geboten. Klingen gehören nicht in die Nähe der Kamerahalterung.
Kurz gesagt: Eine Folie auf der Windschutzscheibe wird beim Pickerl beanstandet und muss runter. Bei Kontrollen drohen nach § 134 KFG Geldstrafen bis zu 5.000 Euro.
Warum gerade die Frontscheibe so streng geregelt ist
Die Windschutzscheibe ist die wichtigste Sichtfläche des Fahrzeugs – und sie ist als Bauteil genehmigt. Jede Frontscheibe trägt im Scheibenstempel ihre Zulassung nach ECE R43, die unter anderem optische Eigenschaften und Lichtdurchlässigkeit des fertigen Glases umfasst. Was diese Kennzeichnung bedeutet, erklärt der Beitrag Windschutzscheiben-Normen erklärt – ECE R43, E-Prüfzeichen und DOT-Nummern.
Eine nachträglich aufgeklebte Folie verändert diese Eigenschaften: Sie kann Licht streuen, bei Gegenlicht und Nässe spiegeln, Luftblasen oder Wellen bilden und mit der Zeit verkratzen oder vergilben. Bei modernen Autos kommt die Technik dazu: Kamera und Regensensor blicken hinter dem Innenspiegel durch die Scheibe. Alles, was sich in ihrem Sichtfeld verändert, kann Fahrerassistenzsysteme beeinträchtigen – warum, beschreibt der Beitrag Warum moderne Fahrerassistenzsysteme nur so gut sind wie die Frontscheibe davor.
Wichtig zur Abgrenzung: Funktionen, die der Hersteller bereits in die Scheibe eingebaut hat, sind kein Problem. Der getönte Sonnenstreifen am oberen Rand steckt meist in der Verbundfolie zwischen den Glasschichten, Wärmeschutzbeschichtungen sind Teil des Glases. Diese Scheiben sind als Ganzes geprüft und zugelassen. Mehr dazu in den Beiträgen Sonnenstreifen – Technik, Komfort und Unterschiede und Der unsichtbare Schutz – UV- und Infrarotbeschichtungen.
Kurz gesagt: Die Windschutzscheibe ist als Ganzes nach ECE R43 zugelassen. Werkseitige Tönungsstreifen und Beschichtungen im Glas sind erlaubt – eine nachträgliche Folie auf dem Glas nicht.
Was an Seiten- und Heckscheiben erlaubt ist
An den übrigen Scheiben sind Folien unter Bedingungen zulässig. Laut Erlass und den Informationen des Landes Steiermark gilt:
- Klare Splitterschutzfolien (mindestens 85 % Lichttransmission) dürfen auf allen Seitenscheiben, der Heckscheibe und Dachfenstern angebracht werden – auf der Innenseite.
- Tönungsfolien sind nur auf Seitenscheiben ab der zweiten Sitzreihe nach hinten, auf der Heckscheibe und auf Dachfenstern zulässig. Die vorderen Seitenscheiben neben Fahrer und Beifahrer dürfen also nicht getönt werden.
- Heckscheibe getönt: Dann muss das Fahrzeug über zwei Außenspiegel (Hauptrückspiegel der Klasse II oder III) verfügen.
- Nur genehmigte Folien: Es dürfen ausschließlich genehmigte Folien verwendet werden. Das Prüfzeichen muss dauerhaft und auch im eingebauten Zustand auf jeder einzelnen Scheibe sichtbar sein.
Welche Glasarten an Seitenscheiben verbaut sind und was das für Schäden bedeutet, erklärt der Beitrag Seitenscheibe aus ESG oder Verbundglas?
Kurz gesagt: Tönungsfolie ist nur ab der zweiten Sitzreihe, an der Heckscheibe (mit zwei Außenspiegeln) und an Dachfenstern erlaubt, klare Splitterschutzfolie an allen Scheiben außer der Frontscheibe – jeweils nur genehmigt und mit sichtbarem Prüfzeichen.
Was gegen Steinschläge wirklich hilft
Wer seine Frontscheibe schützen möchte, hat auch ohne Folie wirksame Möglichkeiten:
- Abstand halten. Besonders zu Lkw, Baustellenfahrzeugen und auf frisch gestreuten Straßen. Je größer der Abstand, desto weniger Steine treffen die Scheibe.
- Steinschläge sofort abdecken. Ein Steinschlagpflaster hält Schmutz und Nässe fern, bis repariert wird.
- Früh reparieren lassen. Ein frischer, kleiner Steinschlag lässt sich meist reparieren, solange kein Riss entstanden ist. Laut ÖAMTC ist eine Reparatur am Scheibenrand nur eingeschränkt möglich, nach Rissbildung gar nicht mehr. Warum Do-it-yourself-Sets dabei oft enttäuschen, beschreibt der Beitrag Steinschlag selbst reparieren mit dem Reparaturset.
- Wischer und Scheibe pflegen. Saubere, intakte Wischerblätter vermeiden Kratzer, die die Scheibe zusätzlich schwächen und bei Gegenlicht blenden.
- Kasko prüfen. Ob Glasschäden gedeckt sind und zu welchem Selbstbehalt, steht im Versicherungsvertrag.
Bei Autoglas4You: Steinschläge reparieren wir mit einem vollautomatischen Reparatursystem ohne Bohren – für 58 Euro pro Steinschlag, in der Regel in 30 Minuten bis einer Stunde. Die Scheibenprüfung ist kostenlos, Termine sind oft noch am selben Tag möglich. Im Kaskofall übernehmen wir beim Scheibentausch den Selbstbehalt bis 300 Euro.
Fazit
Die Frage, ob man die Windschutzscheibe in Österreich folieren darf, hat eine klare Antwort: Nein. Der Erlass des Verkehrsministeriums auf Basis von § 7a KDV verbietet jede nachträglich angebrachte Folie auf der Frontscheibe – Tönungsfolie, Lochfolie und auch die als „unsichtbar“ beworbene Steinschlagschutzfolie. Beim Pickerl wird eine solche Folie beanstandet, bei Kontrollen drohen Geldstrafen.
Erlaubt sind nur die Funktionen, die der Hersteller bereits in die zugelassene Scheibe eingebaut hat, sowie genehmigte Folien an Seiten- und Heckscheiben nach klaren Regeln.
Den besten Schutz für die Windschutzscheibe bietet deshalb keine Folie, sondern Aufmerksamkeit: Abstand halten, Steinschläge sofort abdecken und rasch reparieren lassen – bevor aus dem kleinen Punkt ein Riss wird.
Über Autoglas4You: Dieser Ratgeber entstand auf Basis unserer langjährigen Erfahrung im Windschutzscheibentausch. Autoglas4You – Ihr Autoglas-Fachbetrieb in Hagenbrunn und Wien, seit 2004.
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