Die drei Versicherungen, um die es geht
Für Glasschäden am Auto sind in Österreich im Wesentlichen drei Versicherungen relevant:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie ist Pflicht und zahlt Schäden, die man mit seinem Fahrzeug anderen zufügt. Schäden am eigenen Auto deckt sie nicht.
- Teilkasko: Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch bestimmte äußere Ereignisse, etwa Naturgewalten, Brand, Diebstahl oder den Zusammenstoß mit Haarwild. Ob Glasbruch enthalten ist, hängt vom Versicherer ab.
- Vollkasko: Sie umfasst üblicherweise die Leistungen der Teilkasko und zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug – auch selbst verschuldete, sofern sie nicht grob fahrlässig verursacht wurden. Vandalismus ist hier meist eingeschlossen.
Die Grenzen zwischen Teil- und Vollkasko sind in Österreich nicht einheitlich gezogen. Manche Versicherer bieten Bausteine wie Glasbruch, Vandalismus oder Parkschäden als Erweiterung zur Teilkasko an.
Kurz gesagt: Für Schäden an der eigenen Windschutzscheibe ist fast immer die eigene Kasko zuständig – die Haftpflicht eines anderen nur dann, wenn dieser den Schaden nachweislich zu verantworten hat.
Steinschlag: meist ein Fall für die eigene Kasko
Der häufigste Glasschaden entsteht durch einen hochgeschleuderten Stein. Laut ÖAMTC gilt das Aufwirbeln kleiner Steine grundsätzlich als unabwendbares Ereignis. Der Lenker des vorausfahrenden Fahrzeugs haftet deshalb im Normalfall nicht.
Anders kann es aussehen, wenn die Sorgfalt verletzt wurde: etwa bei ungesicherter Ladung, bei nicht gereinigten Ladeflächen oder wenn ein Lkw eine Baustelle verlässt, ohne Schotter aus den Reifen zu entfernen. Dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers in Frage. Voraussetzung ist ein Nachweis, zum Beispiel durch Fotos, Kennzeichen und Zeugen. Versicherer ziehen in strittigen Fällen mitunter Sachverständige hinzu.
In den meisten Fällen bleibt nur die eigene Kasko – sofern sie Glasbruch einschließt. Wie Reparatur, Tausch und Selbstbehalt bei einem Steinschlag behandelt werden, ist im eigenen Ratgeber zum Thema Steinschlag und Versicherung ausführlich erklärt.
Unfall: Wer schuld ist, entscheidet
Bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug richtet sich die Frage nach dem Verschulden.
- Der andere ist schuld: Dann zahlt grundsätzlich dessen Kfz-Haftpflichtversicherung – auch für die beschädigte Windschutzscheibe. Ein ausgefüllter Unfallbericht, Fotos und die Daten des Unfallgegners sind dafür die Grundlage.
- Man ist selbst schuld: Die eigene Haftpflicht zahlt den Schaden des anderen, nicht den eigenen. Für die eigene Scheibe ist die Vollkasko zuständig, sofern eine besteht.
- Verschulden unklar oder geteilt: Dann kann sich die Regulierung verzögern. Mit einer Vollkasko lässt sich der eigene Schaden mitunter rascher abwickeln; die Versicherung klärt die Haftungsfrage danach mit der Gegenseite.
Auch nach einem Unfall ohne sichtbaren Riss kann die Scheibe betroffen sein, etwa wenn die Karosserie verformt wurde. Das sollte im Zweifel überprüft werden.
Ein praktischer Hinweis: Wird die Windschutzscheibe über die Haftpflicht des Unfallgegners ersetzt, fällt für den Geschädigten grundsätzlich kein Selbstbehalt aus der eigenen Kasko an. Dafür kann die Regulierung länger dauern, weil die gegnerische Versicherung den Hergang erst prüft.
Hagel, Sturm und herabfallende Gegenstände
Hagel und Sturm zählen zu den Naturgewalten. Diese sind üblicherweise sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko versichert. Nach einem schweren Hagelgewitter sollte man neben Dach und Motorhaube auch die Windschutzscheibe genau ansehen – nicht jeder Hagelschaden am Glas fällt sofort auf.
Schwieriger wird es bei herabfallenden Ästen oder Gegenständen. Ob ein solcher Schaden als Naturgewalt gilt, hängt von der Ursache ab – etwa ob Sturm im Spiel war – und davon, wie der Vertrag das Ereignis definiert. Fällt etwas von einem Gebäude oder einer Baustelle, kann unter Umständen auch eine Haftung des Eigentümers oder Betreibers in Frage kommen. Hier lohnt es sich, die Situation genau zu dokumentieren.
Kurz gesagt: Hagel- und Sturmschäden an der Windschutzscheibe sind als Naturgewalten meist in Teil- und Vollkasko versichert – bei Ästen und herabfallenden Gegenständen kommt es auf Ursache und Vertrag an.
Wildunfall und Vandalismus
Wildunfall: Der Zusammenstoß mit Haarwild – also etwa Reh, Hirsch oder Wildschwein – ist in der Regel in Teil- und Vollkasko gedeckt. Wichtig: Nicht jedes Tier fällt automatisch darunter. Ob etwa Zusammenstöße mit Vögeln oder Haustieren erfasst sind, regelt der jeweilige Vertrag. Nach einem Wildunfall ist in Österreich die Polizei oder der Jagdberechtigte zu verständigen; eine Bestätigung darüber erleichtert die Schadensmeldung.
Der ÖAMTC weist außerdem darauf hin, dass ein Wildschaden auch ohne eigenes Verschulden nur über eine Kaskoversicherung ersetzt wird. Wer nur eine Haftpflicht hat, bleibt auf dem Schaden sitzen. Bei kleinen Tieren ist Vorsicht geboten: Ein riskantes Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung kann unter Umständen als Mitverschulden gewertet werden.
Vandalismus und Einbruch: Eine mutwillig eingeschlagene Scheibe ist ein Fall für die Vollkasko, bei manchen Versicherern auch für einen Vandalismus-Zusatzbaustein zur Teilkasko. Bei einem Einbruch spielt zusätzlich die Diebstahlsdeckung eine Rolle. Eine Anzeige bei der Polizei ist in solchen Fällen meist Voraussetzung für die Regulierung. Betroffen sind hier übrigens häufiger Seitenscheiben als die Windschutzscheibe.
Was man in jedem Fall klären sollte
Unabhängig von der Ursache helfen einige Schritte, damit die Abwicklung reibungslos läuft:
- Schaden sofort fotografieren – Übersicht, Detail, Umgebung, bei Unfällen auch das andere Fahrzeug.
- Ursache festhalten: Datum, Ort, Beteiligte, Zeugen, bei Bedarf Polizeibestätigung.
- Polizze prüfen: Welche Kaskoart besteht, ist Glasbruch eingeschlossen, welcher Selbstbehalt gilt?
- Den Schaden fristgerecht melden, wie es die Versicherungsbedingungen verlangen.
- Bei Fahrzeugen mit Kamera an der Scheibe klären, ob die Kalibrierung nach dem Tausch in der Deckung enthalten ist.
Wer eine Kasko für einen Gebrauchtwagen abgeschlossen hat, sollte zudem wissen: Schäden, die bei der Vorschadenbesichtigung festgestellt wurden, sind in der Regel nicht versichert.
Autoglas4You übernimmt bei Kaskoschäden an der Windschutzscheibe die Abwicklung direkt mit der Versicherung. Über die Deckung selbst entscheidet aber immer der Versicherer anhand des Vertrags.
Bei Autoglas4You: Im Kaskofall übernehmen wir den Selbstbehalt bis zu 300 € und wickeln den Schaden direkt mit Ihrer Versicherung ab. Termine sind oft noch am selben Tag möglich. Details finden Sie auf unserer Kasko-Seite.
Fazit
Welche Versicherung bei einer kaputten Windschutzscheibe zahlt, hängt in erster Linie von der Ursache ab. Bei Steinschlag, Hagel, Wild oder Vandalismus ist fast immer die eigene Kasko gefragt. Die Haftpflicht eines anderen kommt ins Spiel, wenn dieser den Schaden verursacht hat und das auch nachweisbar ist.
Wie weit die eigene Kasko reicht, ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Glasbruch, Vandalismus oder Tierarten können je nach Versicherer in der Teilkasko enthalten, als Zusatz buchbar oder erst in der Vollkasko gedeckt sein.
Wer seine Polizze kennt, bevor etwas passiert, spart sich im Schadensfall Zeit und Diskussionen. Und wer einen Schaden gut dokumentiert, erleichtert jeder Versicherung die Arbeit.
Über Autoglas4You: Dieser Ratgeber entstand auf Basis unserer 22-jährigen Erfahrung im Windschutzscheibentausch. Autoglas4You – Ihr Autoglas-Fachbetrieb in Hagenbrunn und Wien, seit 2004.
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