Kontaktieren Sie uns mit Vertrauen - + 43 699 1 48 56 060

Steinschlag und Pickerl: Wann wird der Schaden bei der §57a-Begutachtung zum Mangel?

Nicht jeder Steinschlag kostet das Pickerl – entscheidend sind Lage und Wirkung des Schadens. Was der Mängelkatalog tatsächlich vorsieht und wie man vor dem Prüftermin richtig vorgeht

Der Termin für die wiederkehrende Begutachtung steht im Kalender, und mitten auf der Windschutzscheibe sitzt seit dem Sommerurlaub ein kleiner Einschlag. Viele Autofahrer fragen sich in dieser Situation: Bekomme ich damit überhaupt noch ein Pickerl?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Das österreichische Prüfsystem kennt keine pauschale Regel, nach der jeder Steinschlag automatisch zum Durchfallen führt. Maßgeblich ist, wo der Schaden sitzt und ob er die Sicht des Lenkers beeinträchtigt.

Wer die Logik hinter der Bewertung kennt, kann vor dem Prüftermin besser entscheiden, ob eine Reparatur reicht, ein Tausch nötig ist – oder ob der Schaden die Begutachtung gar nicht beeinflusst.

Die Rechtsgrundlage: §57a KFG und der Mängelkatalog

Die wiederkehrende Begutachtung, im Alltag „Pickerl“ genannt, ist in § 57a des Kraftfahrgesetzes (KFG) geregelt. Wie die Prüfstellen dabei vorgehen und wie Mängel einzustufen sind, legt die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) fest. In ihrer Anlage 6 findet sich der sogenannte Mängelkatalog.

Für die Windschutzscheibe sind vor allem zwei Positionen relevant: „Sichtfeld“ und „Scheibenzustand“. Unter dem Scheibenzustand nennt der Katalog unter anderem folgende Einträge:

  • Windschutzscheibe gesprungen
  • Windschutzscheibe im Hauptsichtbereich des Fahrers sichtbehindernd beschädigt oder gesprungen
  • Windschutzscheibe außerhalb des Hauptsichtbereiches des Lenkers beschädigt oder gesprungen

Schon an der Formulierung sieht man: Der Katalog unterscheidet ausdrücklich zwischen dem Hauptsichtbereich des Lenkers und dem Rest der Scheibe. Und er stellt beim Hauptsichtbereich auf eine Beschädigung ab, die „sichtbehindernd“ ist.

Kurz gesagt: Ob ein Steinschlag das Pickerl gefährdet, hängt laut Mängelkatalog der PBStV vor allem davon ab, ob er im Hauptsichtbereich des Lenkers liegt und dort die Sicht behindert.

Leichter Mangel, schwerer Mangel, Gefahr im Verzug

Der Mängelkatalog arbeitet mit drei Stufen. Die Wirtschaftskammer beschreibt sie so:

  • Leichter Mangel: Mängel ohne nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit. Das Pickerl wird trotzdem ausgegeben, der Mangel wird aber im Gutachten vermerkt.
  • Schwerer Mangel: Mängel, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigen. Das Pickerl darf nicht ausgegeben werden.
  • Gefahr im Verzug: Mängel, die zu einer direkten und unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Auch hier gibt es kein Pickerl, das Fahrzeug muss sofort repariert werden.

Für die Windschutzscheibe bedeutet das: Eine sichtbehindernde Beschädigung im Hauptsichtbereich ist im Katalog als schwerer Mangel eingestuft. Ein Schaden außerhalb des Hauptsichtbereichs kann je nach Ausmaß als leichter oder als schwerer Mangel bewertet werden. Wie der konkrete Schaden eingeordnet wird, beurteilt der Prüfer vor Ort.

Kurz gesagt: Ein sichtbehindernder Schaden im Hauptsichtbereich ist ein schwerer Mangel – damit gibt es kein Pickerl. Schäden außerhalb dieses Bereichs werden je nach Ausmaß als leichter oder schwerer Mangel eingestuft.

Was ist der „Hauptsichtbereich“?

Der Begriff ist entscheidend, wird im Alltag aber oft missverstanden. Vereinfacht gesagt ist jener Teil der Windschutzscheibe gemeint, durch den der Lenker beim Fahren hauptsächlich auf die Straße blickt – also der Bereich direkt vor dem Fahrersitz.

Genaue Zentimeterangaben, die für jedes Fahrzeug gleich gelten würden, sollte man nicht erwarten. Form und Neigung der Scheibe, die Sitzposition und die Fahrzeuggeometrie unterscheiden sich stark zwischen einem Kleinwagen, einem SUV und einem Transporter. Die Beurteilung liegt deshalb beim Prüfer.

Für die Praxis hilft eine einfache Überlegung: Stört der Schaden den Blick auf die Fahrbahn, wenn man normal hinter dem Lenkrad sitzt? Bricht er bei tiefstehender Sonne das Licht, erzeugt er Reflexe oder lenkt er das Auge ab? Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er bei der Begutachtung kritisch gesehen wird.

Reparatur vor dem Pickerl: Wann sie hilft – und wann nicht

Viele kleine Steinschläge lassen sich reparieren. Der ÖAMTC beschreibt das Verfahren so: Der Schaden wird mit einem Spezialharz aufgefüllt, Festigkeit und Dichtheit der Scheibe bleiben erhalten, und der Schaden ist danach kaum mehr zu sehen.

Für die Begutachtung ist aber ein Detail wichtig. Der ÖAMTC weist ausdrücklich darauf hin: Bleibt nach einer Reparatur im Sichtbereich eine Sichtbehinderung bestehen, ist das ein schwerer Mangel nach §57a – dann kann bei der nächsten Überprüfung kein Pickerl ausgestellt werden, und ein Scheibentausch ist unumgänglich.

Daraus ergeben sich drei typische Situationen:

  1. Kleiner Steinschlag außerhalb des Hauptsichtbereichs: Eine Reparatur ist meist sinnvoll, weil sie verhindert, dass aus dem Einschlag ein Riss wird. Für die Begutachtung ist der Schaden in dieser Lage in der Regel weniger kritisch.
  2. Kleiner Steinschlag im Hauptsichtbereich: Eine Reparatur kann möglich sein. Ob danach eine Sichtbehinderung zurückbleibt, lässt sich aber nicht immer vorhersagen. Hier sollte man vorab abklären lassen, ob eine Reparatur oder gleich ein Tausch der sinnvollere Weg ist.
  3. Steinschlag mit Riss oder Schaden am Scheibenrand: Laut ÖAMTC ist eine Reparatur dann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Mit Blick auf das Pickerl führt in diesen Fällen meist kein Weg am Tausch vorbei.

Welche Faktoren bei der Wahl zwischen Reparatur und Tausch sonst noch eine Rolle spielen, erklärt unser Ratgeber Steinschlag reparieren oder Windschutzscheibe tauschen.

Durchgefallen: Wie geht es weiter?

Wird bei der Begutachtung ein schwerer Mangel an der Windschutzscheibe festgestellt, gibt es zunächst keine neue Plakette. Laut ÖAMTC darf das Fahrzeug bei schweren Mängeln zur Behebung noch längstens zwei Monate verwendet werden – allerdings nicht über die Gültigkeit der bisherigen Plakette hinaus.

Nach der Reparatur oder dem Tausch wird das Fahrzeug nachgeprüft. Der ÖAMTC nennt dafür eine Frist von vier Wochen bei derselben Prüfstelle; kontrolliert werden dann der beanstandete Punkt und allfällige neue Mängel, keine komplette neue Begutachtung.

Bei Gefahr im Verzug ist die Lage strenger: Das Fahrzeug darf laut ÖAMTC nicht mehr verwendet werden, die Behörde wird verständigt, und die Zulassung kann aufgehoben werden. Bei einem Steinschlag ist das die Ausnahme – bei einer großflächig gesprungenen Scheibe, die kaum noch Sicht lässt, aber denkbar.

Kurz gesagt: Wer wegen der Windschutzscheibe kein Pickerl bekommt, muss den Schaden beheben lassen und das Fahrzeug nachprüfen lassen. Die genauen Fristen stehen im Gutachten und sollten eingehalten werden.

Scheibentausch und Pickerl: Was mit der Plakette passiert

Die Begutachtungsplakette klebt an der Windschutzscheibe. Wird die Scheibe getauscht, stellt sich daher die Frage, was mit dem Pickerl geschieht.

Wichtig zur Einordnung: Autoglas4You ist keine §57a-Prüfstelle und stellt keine Plaketten aus. Beim Tausch übertragen wir die vorhandene Plakette auf die neue Windschutzscheibe. Ist eine Plakette beschädigt oder nicht mehr lesbar, kann laut ÖAMTC bei einer Prüfstelle gegen Vorlage des Zulassungsscheins (Teil 1) ein Ersatz ausgestellt werden.

Was sonst noch auf der Scheibe klebt und beim Tausch zu beachten ist – etwa Vignette oder Umweltplakette –, haben wir im Beitrag Windschutzscheibe getauscht: Was passiert mit Pickerl, Vignette und Umweltplakette? zusammengefasst.

Worauf man vor dem Prüftermin achten sollte

Ein Steinschlag ist kein Grund zur Panik, aber auch keiner, ihn bis zum Pickerl-Termin zu ignorieren. Einige Punkte helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden:

  • Den Schaden frühzeitig beurteilen lassen, nicht erst in der Woche vor der Begutachtung.
  • Einen frischen Steinschlag mit einem Steinschlagpflaster abdecken, damit Schmutz und Feuchtigkeit nicht eindringen – das empfiehlt auch der ÖAMTC.
  • Bei modernen Fahrzeugen bedenken, dass nach einem Scheibentausch häufig die Frontkamera kalibriert werden muss. Das braucht zusätzliche Zeit.
  • Bei Kaskoversicherung vorab klären, welche Leistungen der eigene Vertrag für Glasschäden vorsieht.

Wer knapp vor dem Termin einen Tausch braucht, sollte außerdem die Aushärtezeit des Klebstoffs einplanen, bevor das Fahrzeug wieder normal genutzt wird.

Fazit

Ein Steinschlag bedeutet nicht automatisch, dass es kein Pickerl gibt. Der Mängelkatalog der PBStV unterscheidet klar: Eine sichtbehindernde Beschädigung im Hauptsichtbereich des Lenkers ist ein schwerer Mangel, Schäden außerhalb dieses Bereichs werden je nach Ausmaß als leichter oder schwerer Mangel bewertet.

Eine rechtzeitige Reparatur kann viel verhindern – vor allem, dass sich aus einem kleinen Einschlag ein Riss entwickelt. Liegt der Schaden aber mitten im Blickfeld des Fahrers oder hat er bereits einen Riss gebildet, ist der Tausch oft die einzige Lösung, um die Begutachtung zu bestehen.

Wer den Schaden früh beurteilen lässt, behält die Wahl zwischen Reparatur und Tausch – und muss nicht unter Zeitdruck entscheiden.

Über Autoglas4You: Dieser Ratgeber entstand auf Basis unserer 22-jährigen Erfahrung im Windschutzscheibentausch. Autoglas4You – Ihr Autoglas-Fachbetrieb in Hagenbrunn und Wien, seit 2004.

Mehr erfahren:
· Steinschlagreparatur bei Autoglas4You
· Windschutzscheibentausch bei Autoglas4You
· Steinschlag reparieren oder Windschutzscheibe tauschen?
· Windschutzscheibe getauscht: Pickerl, Vignette und Umweltplakette
· Riss in der Windschutzscheibe: Darf man in Österreich weiterfahren?

Jetzt kostenlos Angebot sichern

+43 699 1 485 60 60

Über uns

Die Wahl des richtigen Partners für den Windschutzscheibentausch ist entscheidend für die Sicherheit und Langlebigkeit Ihres Fahrzeugs. Bei der Autoglas4you GmbH verstehen wir, wie wichtig eine intakte Windschutzscheibe für die Sicherheit und den Komfort Ihres Fahrzeugs ist.

 

Weiter