Warum so viele Nachweise auf der Windschutzscheibe kleben
In Österreich ist die Windschutzscheibe nicht nur ein Sicherheitsbauteil, sondern auch der Ort für amtliche Nachweise. Die §57a-Begutachtungsplakette – im Alltag schlicht „Pickerl“ genannt – befindet sich an der Innenseite der Windschutzscheibe. Sie zeigt, bis wann die wiederkehrende Begutachtung des Fahrzeugs gültig ist.
Dazu kommen je nach Fahrzeug und Einsatz weitere Aufkleber: die Klebevignette für Autobahnen und Schnellstraßen, die deutsche Umweltplakette für Fahrten in deutsche Umweltzonen oder die österreichische Abgasplakette für Lkw nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft.
Viele dieser Aufkleber sind bewusst so gestaltet, dass sie beim Ablösen beschädigt werden. Sie sollen nicht von einem Fahrzeug auf ein anderes wandern. Für den Scheibentausch bedeutet das: Es kommt auf den einzelnen Aufkleber an.
Kurz gesagt: Nach einem Windschutzscheibentausch muss jeder Aufkleber einzeln betrachtet werden. Das Pickerl kann häufig übertragen werden, die deutsche Umweltplakette und die Klebevignette dagegen nicht.
Das Pickerl: Übertragen statt neu ausstellen
Die Begutachtungsplakette muss so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Ende ihres Gültigkeitszeitraums jederzeit leicht festgestellt werden kann. Entscheidend ist also, dass sie vollständig und gut lesbar ist.
Bei Autoglas4You wird die vorhandene Begutachtungsplakette deshalb beim Scheibentausch sorgfältig von der alten Scheibe gelöst und an der neuen Windschutzscheibe wieder angebracht. Für den Kunden bedeutet das: kein zusätzlicher Weg zur Prüfstelle und keine Lücke, in der das Fahrzeug ohne Pickerl unterwegs ist.
Voraussetzung ist, dass die Plakette dabei unbeschädigt bleibt. Eine Plakette, die bereits vorher eingerissen, verblasst oder durch Eiskratzen beschädigt war, lässt sich nicht immer sauber übertragen.
Ist das Pickerl nicht mehr einwandfrei lesbar, braucht es eine Ersatzplakette. Diese stellt eine zur §57a-Begutachtung ermächtigte Stelle aus. Eine neue Begutachtung ist dafür bei gültigem Gutachten nicht nötig. Mitzunehmen sind in der Regel das aktuelle §57a-Gutachten und der Zulassungsschein. Die Prüfstelle trägt die Ersatzplakette in die Begutachtungsdatenbank ein und bringt sie an.
Darf man ohne Pickerl weiterfahren?
Das ist die Frage, die rund um einen Scheibentausch am häufigsten gestellt wird.
Ein fehlendes oder unlesbares Pickerl kann bei einer Kontrolle zu einer Strafe führen – auch wenn das Fahrzeug eine gültige Begutachtung hat. Die Verantwortung dafür trifft nicht nur den Zulassungsbesitzer, sondern auch den Lenker.
Laut ARBÖ ist in der Praxis mit Strafen von etwa 100 bis 200 Euro zu rechnen, rechtlich wären deutlich höhere Beträge möglich. Wird das Pickerl beim Scheibentausch übertragen, stellt sich die Frage gar nicht erst. Muss eine Ersatzplakette besorgt werden, sollte das zügig passieren.
Die Vignette: Ab 2027 kein Thema mehr
Bei der Vignette steht eine grundlegende Änderung bevor. Laut ASFINAG gibt es ab dem Vignettenjahr 2027 ausschließlich die digitale Vignette. Sie ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an die Windschutzscheibe. Ein Scheibentausch spielt für sie deshalb keine Rolle.
Wer eine digitale Vignette hat, muss sich nach einem Windschutzscheibentausch um nichts kümmern.
Eine Übergangsphase gibt es noch: Die feuerrote Klebevignette 2026 gilt bis 31. Jänner 2027. Wer sie auf der Scheibe hat und die Scheibe bis dahin tauschen muss, kann bei der ASFINAG oder beim ÖAMTC Ersatz beantragen. Ersetzt werden allerdings nur Klebe-Jahresvignetten. Dafür werden die Werkstattrechnung, der Zulassungsschein, die Reste der alten Vignette und der Kaufbeleg-Abschnitt benötigt. Die Werkstatt sollte deshalb vor dem Tausch darauf hingewiesen werden, damit die alte Vignette nicht mit der Scheibe entsorgt wird.
Die deutsche Umweltplakette: Nach dem Tausch muss eine neue her
Deutlich wichtiger bleibt für viele Autofahrer die grüne Umweltplakette. Wer mit dem Auto nach Deutschland fährt – in den Urlaub, zu Messen oder beruflich –, braucht sie für die Einfahrt in die deutschen Umweltzonen. Laut ÖAMTC gibt es solche Zonen in rund 50 deutschen Städten, darunter Berlin, München, Stuttgart und Köln.
Die Umweltplakette lässt sich nach einem Scheibentausch nicht übertragen. Sie ist auf das Kennzeichen des Fahrzeugs ausgestellt und wird beim Ablösen zerstört. Nach dem Tausch muss deshalb eine neue Plakette besorgt werden.
Für österreichische Autofahrer ist das unkompliziert: Die deutsche Umweltplakette ist laut ÖAMTC an allen ÖAMTC-Stützpunkten in Österreich erhältlich. Mitzubringen ist der Zulassungsschein. Die Kosten liegen laut ÖAMTC bei 6 Euro für Mitglieder und 12 Euro für Nicht-Mitglieder.
Wer die neue Plakette vergisst, merkt es oft erst bei der nächsten Deutschlandreise. Die Einfahrt in eine Umweltzone ohne gültige Plakette kostet laut ÖAMTC 100 Euro plus Gebühren. Es lohnt sich also, den Kauf gleich nach dem Scheibentausch zu erledigen.
Abgasplakette für Lkw: Wichtig für Betriebe im Raum Wien
Eine Besonderheit betrifft gewerbliche Fahrzeuge. In mehreren Bundesländern gelten nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft Fahrverbote für ältere Lkw. Laut Unternehmensserviceportal des Bundes sind davon Burgenland, Wien, Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Tirol betroffen.
In Wien und in Teilen des östlichen Niederösterreich rund um Wien gilt ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklassen Euro 1 und Euro 2. Fahrzeuge, die dort fahren dürfen, müssen ihre Abgasklasse mit einer Abgasplakette an der Innenseite der Windschutzscheibe nachweisen. Das betrifft nicht nur schwere Lkw, sondern auch als Lkw zugelassene Transporter.
Die Plakette ist mit individuellen Lochungen versehen, die zu den Fahrzeugdaten passen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen muss sie laut Unternehmensserviceportal von einer befugten Stelle angebracht werden. Befugt sind unter anderem Autofahrerclubs wie ÖAMTC und ARBÖ sowie berechtigte Kfz-Werkstätten. Die Plakette selbst kostet einmalig 2,50 Euro, dazu kommen Kosten für die Einstufung und die Montage.
Für Betriebe mit Lkw oder Transportern gilt deshalb: Nach einem Windschutzscheibentausch in der Regel gleich an die neue Abgasplakette denken. Wer ohne die vorgeschriebene Plakette in einer Fahrverbotszone unterwegs ist, riskiert laut WKO Strafen von bis zu 2.180 Euro.
Was ist mit anderen Aufklebern und Halterungen?
Parkpickerl Wien: Seit Oktober 2023 bekommen Antragsteller in Wien keinen Aufkleber mehr. Die Kontrolle erfolgt über das Kennzeichen. Ein Scheibentausch hat hier keine Auswirkungen.
Halterungen und Zubehör: Dashcams, Mauttransponder für Auslandsfahrten oder Handyhalterungen mit Klebepads müssen nach dem Tausch neu befestigt werden. Dabei gilt: nichts im Wischbereich vor dem Fahrer und nichts vor dem Kamerafenster der Fahrerassistenzsysteme anbringen.
Die Checkliste für den Scheibentausch
Wer einen Windschutzscheibentausch plant, kann das Thema Aufkleber mit wenigen Schritten erledigen:
- Vor dem Termin: Nachsehen, welche Aufkleber auf der Scheibe kleben – Pickerl, Vignette, Umweltplakette, Abgasplakette.
- Bei der Terminvereinbarung: Die Werkstatt darauf hinweisen. Bei einer Klebevignette 2026 den Kaufbeleg-Abschnitt heraussuchen.
- Beim Tausch: Das Pickerl wird bei Autoglas4You auf die neue Scheibe übertragen, sofern es unbeschädigt ist.
- Nach dem Tausch: Werkstattrechnung aufbewahren. Deutsche Umweltplakette beim ÖAMTC neu besorgen, bei Lkw und Transportern die Abgasplakette erneuern lassen.
- Bis Ende Jänner 2027: Gegebenenfalls Ersatz für die Klebe-Jahresvignette beantragen.
Fazit
Ein Windschutzscheibentausch betrifft in Österreich mehr als nur das Glas. Auf der Scheibe kleben amtliche Nachweise, und jeder davon wird unterschiedlich behandelt.
Das Pickerl muss vor allem vollständig lesbar sein. Bei Autoglas4You wird es deshalb auf die neue Scheibe übertragen. Nur wenn es dabei nicht mehr einwandfrei lesbar ist, braucht es eine Ersatzplakette von einer Prüfstelle.
Die Vignette verliert als Aufkleber ihre Bedeutung: Ab 2027 gibt es nur noch die digitale Vignette, und die ist vom Scheibentausch nicht betroffen.
Anders bei den Umweltplaketten. Die deutsche Umweltplakette muss nach dem Tausch neu gekauft werden, für Lkw und Transporter in den österreichischen Fahrverbotszonen gilt dasselbe für die Abgasplakette. Wer daran gleich nach dem Termin denkt, erspart sich unangenehme Überraschungen bei der nächsten Kontrolle.
Über Autoglas4You: Dieser Ratgeber entstand auf Basis unserer 22-jährigen Erfahrung im Windschutzscheibentausch. Autoglas4You – Ihr Autoglas-Fachbetrieb in Hagenbrunn und Wien, seit 2004.
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